1. Allgemeines - Geltungsbereich

 1.1 Diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Nöding Medizintechnik und dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB handelt.

 1.2 Unsere (AGB) gelten für sämtliche unserer Angebote sowie Durchführung des jeweiligen Vertrages, insbesondere für unsere danach zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, soweit nichts schriftlich anders vereinbart wurde. Mit der Auftragserteilung durch unsere Vertragspartner werden diese (AGB) ausdrücklich anerkannt.

 1.3 Unsere (AGB) gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Entgegenstehende oder von unseren (AGB), abweichende Bedingungen des Vertragspartners, erkennen wir nur an, wenn wir dieser Geltung ausdrücklich und  schriftlich zustimmen. Die Anerkennung von Abweichungen gilt grundsätzlich nur für den jeweiligen Vertrag. Sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung und Leistung an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführen.

 1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen (AGB). Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Die Anerkennung von Abweichungen gilt grundsätzlich nur für den jeweiligen Vertrag.

 2. Angebot – Vertragsabschluss

 2.1 Sämtliche Angebote, Preise, Kostenvoranschläge und sonstige Zusagen von uns sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.

 2.2 Alle Vereinbarungen und Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch Lieferung und Leistung angenommen. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, gilt die Bestätigung.

 2.3 Bei den in Angeboten und Auftragsbestätigungen zugrunde gelegten An- und Vorgaben des Vertragspartners sind wir nicht verpflichtet, diese auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

 3. Überlassene Unterlagen

 3.1 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge etc., behalten wir uns uneingeschränkte Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Es sei denn, wir erteilen dem Vertragspartner dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Unterlagen unseres Vertragspartners dürfen wir solchen Dritten zugänglich machen, denen wir zulässigerweise die Belieferung oder einzelne Teilleistungen übertragen.

 3.2 Wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird, sind alle Planungsunterlagen und andere zu unseren Angeboten gehörende Zeichnungen und Unterlagen auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.

 4. Preise - Zahlungsbedingungen

 4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preisangaben in EURO (€) zuzüglich der etwaig anfallenden Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

 4.2 Alle unsere Preisangaben gelten „ab Werk“, ausschließlich Fracht, Zoll, Verpackung, Versicherung, Aufstellung, Montage und sonstiger üblicher Nebenkosten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

 4.3 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung hat der Vertragspartner die Rechnungssumme netto (ohne Abzug) 7 Tage nach Rechnungseingang in der angegebenen Währung an Nöding Medizintechnik zu zahlen.

 4.4 Neukunden haben grundsätzlich Vorkasse zu leisten. Änderungen behalten wir uns vor.

 4.5 Kommt der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 8 -Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch uns bleibt vorbehalten. Jedoch ist der Vertragspartner berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns in Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 4.6 Der Vertragspartner ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zur Aufrechnung berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners mit nicht aus dem jeweiligen Vertrag resultierenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.

 4.7 Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsschluss aus Gründen, die allein der Vertragspartner zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, ist Nöding Medizintechnik dazu berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Bei einer Erhöhung des Preises entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung oder Montage etc. um mehr als 5%, ist der Vertragspartner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Vertragspartner es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.

 4.8 Wir behalten uns ausdrücklich die Ablehnung von Schecks oder Wechseln vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.

 4.9 Aus begründetem Anlass sind wir berechtigt Teillieferungen und entsprechende Teilberechnungen vorzunehmen.

 5. Aufstellung – Montage

 5.1 Für jegliche Art von Aufstellung und Montage gilt, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, dass der Vertragspartner nach unseren Richtlinien die Räumlichkeiten zur Montage vorzubereiten und dafür Sorge zu tragen hat, dass die notwendigen Stromanschlüsse und technischen Einrichtungen vorhanden sind. Sämtliche notwendigen Bau- und Installationsarbeiten gehören nicht zu dem Leistungsumfang der Nöding Medizintechnik.

 5.2 Der Vertragspartner hat vor Beginn der Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnliche Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

 5.3 Bei einer Verzögerung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, die der Vertragspartner zu vertreten hat (Gläubigerverzug), so hat dieser in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und weitere erforderliche Reisen unseres Personals zu tragen

 6. Lieferung - Fristen

 6.1 Sämtliche Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

 6.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Vertragspartners verlängern die Lieferzeit angemessen. Bei Lieferung auf Abruf beginnt die Lieferfrist mit Eingang des Abrufes bei Nöding Medizintechnik.

 6.3 Bei höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen unverschuldeten Umständen (z.B. Krieg, Blockade, Feuer, Naturkatastrophen, Aufruhr, Personalmangel durch Krankheit, Streik, Aussperrung, Betriebs- oder Transportstörungen, Materialbeschaffungs- und Energieversorgungsschwierigkeiten und behördlichem Eingriff) sind wir, wenn wir dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind, berechtigt, die Lieferfrist in angemessenem Umfang zu verlängern. Die Lieferzeit verlängert sich um die Dauer der Störung bei Ereignissen höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes oder die Erfüllung unserer Leistung von Einfluss sind. Unter den genannten Umständen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns die Lieferung oder Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar wird. Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten.

 6.4 Sollten wir durch von uns nicht verschuldete Umstände von unserem Vorlieferanten nicht oder mit nicht vertragsgerechter Qualität beliefert werden, obwohl wir rechtzeitig ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, sind obwohl wir als auch unser Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 6.5 Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 6.6 Nöding Medizintechnik haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Vertragspartner in Folge des von Nöding Medizintechnik zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

 6.7 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Vertragspartners wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 6.8 Falls Nöding Medizintechnik schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen im Verzug gerät, hat der Vertragspartner Nöding Medizintechnik eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei Nöding Medizintechnik oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 7. Gefahrübergang bei Versendung

 7.1 Verladung und Versand erfolgen unversehrt auf die Gefahr des Vertragspartners. Wenn die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an diesen versandt wird, geht die Gefahr „ab Werk“ auf den Vertragspartner über, sobald die Waren an, die den Transport ausführende Person übergeben worden sind und zwecks Versendung unser Auslieferungslager verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- oder Leistungsbereitschaft auf den Vertragspartner über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

 7.2 Verladung, und Verpackung erfolgen unversichert auf Gefahr des Vertragspartners. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Vertragspartners zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung - gehen zu Lasten des Vertragspartners.

 7.3 Sofern der Vertragspartner es wünscht, werden wir die Waren gegen die gewöhnlichen Transportgefahren versichern. Die anfallenden Kosten trägt der Vertragspartner.

 7.4 Verzögert sich der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Vertragspartners, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

 7.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich bei vereinbarten Probebestellungen zur Übernahme der Sorgfaltspflicht für die überlassene Ware und zur Erstattung der Kosten für gewünschtes Verbrauchsmaterial sowie etwaiger durch den Gebrauch entstehender Rückabwicklungs- und Reparaturkosten.

 7.6 Der Vertragspartner hat die zur Ansicht, Erprobung, miet- oder leihweise bestellte bzw. überlassene Ware sowie Konsignationsware während der Überlassungsdauer auf seine Kosten gegen die üblichen Gefahren (mindestens Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus) zu versichern und bei Nichtabnahme auf Kosten und Gefahr des an Nöding Medizintechnik zurückzusenden. Eventuell anfallende Rückabwicklungs- und Reparaturkosten nach der Rücksendung gehen zu Lasten des Vertragspartners.

 7.7 Bei sämtlichen Beschädigungen oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Vertragspartner bei dem Beförderer unverzüglich eine Tatbestandaufnahme zu veranlassen.

8. Eigentumsvorbehalt

 8.1 Wir behalten uns das Eigentum an Ware (Vorbehaltsware) bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Vertragspartner sich vertragswidrig verhält.

 8.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen die üblichen Risiken, wie z.B. Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden, ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig und ausschließlich durch den von Nöding Medizintechnik autorisierten Kundendienst durchführen zu lassen. Sämtliche andere Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen und sind erst dann wirksam, wenn diese von Nöding Medizintechnik schriftlich bestätigt wurden.

 8.3 Solange das Eigentum noch nicht an den Vertragspartner übergegangen ist, hat uns der dieser unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für den uns entstandenen Ausfall.

 8.4 Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 8.5 Dies erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Vertragspartners an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Vertragspartner tritt der Vertragspartner auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

 8.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

 9. Gewährleistung - Mängelrüge - Rückgriff

 9.1 Gewährleistungsrechte des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner nicht Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, aber Unternehmer nach § 14 BGB ist. Mängel, die darauf beruhen, dass der Vertragspartner Bedienungsanleitungen bzw. technische oder sonstige Erläuterungen zur Kaufsache nicht beachtet hat, werden ausgeschlossen.

 9.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Vertragspartner. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

 9.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

 9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Vertragspartner – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – berechtigt, Nacherfüllung durch Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Erst nach erfolgloser Nacherfüllung ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

 9.5 Ansprüche des Vertragspartners wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Vertragspartners verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 9.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Vertragspartner oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche

 9.7 Rücksendungen von Produkten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Nöding Medizintechnik.

 10. Haftung

 10.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 10.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Vertragspartner Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sofern uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angehaftet wird, ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

 10.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Bereich von Vorsatz bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

 10.4 Für den Fall des Weiterverkaufs unserer Produkte durch den Vertragspartner haften wir nicht für die Verletzung von Vertragspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG), welche durch den Weiterverkauf verletzt werden. In diesem Fall wird die Haftung dafür ausschließlich von demjenigen übernommen, der die Produkte von Nöding Medizintechnik weiter verkauft, es sei denn, eine Verhaltenspflicht nach dem Medizinproduktegesetz wurde durch uns verletzt.

 10.5 Ausgeschlossen wird die Haftung für die Fälle, dass von Nöding Medizintechnik hergestellte oder gelieferte Produkte (Medizinprodukte oder Produkte anderer Art) in veränderter Form in den Verkehr gebracht werden.

 10.6 Wir schließen die Haftung für solche Fälle aus, dass von uns hergestellte oder gelieferte Medizinprodukte durch jemanden unberechtigt weiterverkauft und dabei  Verhaltenspflichten des Medizinproduktegesetzes verletzt oder von uns hergestellte Medizinprodukte in veränderter Form in den Verkehr gebracht werden.

 11. Widerrufsrecht

 11.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle der regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Nöding Medizintechnik
Köhler Feld 7
46286 Dorsten

Telefon: 02369/77949
Telefax: 02369/799411
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.noeding-medizintechnik.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 11.2 Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 11.3 Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 11.4 Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 11.5 Ausschluss des Widerrufsrechtes

Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nicht anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

  • die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
  • die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten werden würde,
  • die versiegelt sind und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

 12. Schlussbestimmungen

 12.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 12.2 Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, so ist auch für Scheck- und Wechselverfahren das für den Geschäftssitz von Nöding Medizintechnik zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand. Daneben sind wir jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch bei dem für den Sitz des Vertragspartners zuständigen Gericht zu verklagen.

 12.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Der Gerichtsstand ist Dorsten.

 12.4 Sollte eine Regelung unserer AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder wird, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.

 13. Alternative Streitbeilegung und OS-Plattform

 13.1 Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: http://ec.europa.eu/odr

 13.2 Wir weisen allerdings darauf hin, dass wir grundsätzlich nicht bereit sind, uns an Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

 Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

 14. Datenverarbeitung

 Kundendaten werden entsprechend den Grundsätzen der EU Datenschutzverordnung, dem Bundesdatenschutz (BDSG) sowie anderen anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Wir dürfen an dieser Stelle auf unsere Datenschutzerklärung unter www.noeding-medizintechnik.de verweisen.